Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht, nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29), Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Als Ihr VW Nutzfahrzeuge Service Partner haben wir die geforderte Sachkunde und sorgt mit der Ausstellung des UVV-Prüfberichtes dafür, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der UVV entspricht.